
Kündigung
Mobbing und weitere Probleme am Arbeitsplatz wie beispielsweise Benachteiligung
Abmahnung
Gleichstellung und Schwerbehinderung
Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
Rechtliche Beratung bei Abschluss des Arbeitsvertrages
Zulässigkeit von Befristungen
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer:
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Kündigungserhalt vom Arbeitnehmer eingereicht werden.